Schuljahr 2026/27 · Wir leben Gemeinschaft
Allgemeines & Schulordnung
Wir legen größten Wert auf den respektvollen Umgang mit allen Menschen, die uns begegnen. Wir zeigen das durch Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme.
Im Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht.
↓ 04Pünktlichkeit, das Einhalten vereinbarter Termine sowie das Mitbringen und Verwenden der erforderlichen Unterrichtsmittel sind selbstverständlich.
↓ 05Wir leben gemeinsam Business und achten darauf, dass unsere Kleidung sauber, ordentlich und dem Schulalltag angepasst ist.
↓ 06Das Smartphone ist lautlos und vibrationsfrei zu stellen.
↓ 07In allen Klassen und Gängen wird Müll konsequent getrennt.
↓ 08Auch während der Pausen ist auf ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern der Schule zu achten.
↓01Ankommen und wohlfühlenGarderobe
- Oberbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Garderobenkästen bzw. Spinden zu verwahren.
- Im Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht.
- Jede Schülerin und jeder Schüler erhält zu Schulbeginn einen eigenen Spind. Für Wertgegenstände, die in den Spinden sowie im Schulgebäude aufbewahrt werden, übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Spinde sind ordentlich zu halten und ausschließlich für schulische bzw. persönliche Gegenstände zu verwenden.
02Gut abgemeldet, gut informiertVerlassen der Schule
- Schülerinnen und Schüler haben sich bei ihrer Klassenvorständin/ihrem Klassenvorstand, deren/dessen Stellvertretung oder bei der jeweiligen Lehrperson abzumelden, wenn sie die Schule während des Unterrichtstages verlassen.
- Das Verlassen des Klassenzimmers während einer Unterrichtsstunde ist – außer zum erlaubten Aufsuchen der Toilette oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrperson – nicht gestattet.
- Die letzte Unterrichtsstunde darf von Fahrschülerinnen und Fahrschülern mit besonders ungünstiger öffentlicher Verkehrsanbindung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Klassenvorständin/des Klassenvorstands früher verlassen werden. Die Genehmigung wird im Klassenbuch vermerkt. Als Richtwert gilt eine ansonsten entstehende Wartezeit von mindestens einer Stunde. Darunter gilt lt. den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung als zumutbare Wartezeit.
- Änderungen persönlicher Daten wie Wohnadresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten sind der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand unverzüglich mitzuteilen.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Supplierungen, Stundenverlegungen und sonstige Änderungen des Unterrichts dem elektronischen Klassenbuch bzw. WebUntis zu entnehmen.
03Verlässlich Bescheid gebenFernbleiben vom Unterricht
- Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenvorständin/den Klassenvorstand oder die Direktion im Falle einer Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung unverzüglich telefonisch, persönlich oder per E-Mail unter Angabe des Grundes zu verständigen.
- Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler.
- Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung bei der Klassenvorständin/beim Klassenvorstand abzugeben.
- Alternativ kann – sofern dies von der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand vorgesehen ist – monatlich das Fehlstundenformular aus WebUntis ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb einer Woche abgegeben werden.
- Auf Ansuchen kann für einzelne Unterrichtsstunden bis zu einem ganzen Unterrichtstag die Klassenvorständin/der Klassenvorstand eine Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Für darüber hinausgehende Zeiträume ist die Genehmigung der Direktion erforderlich.
04Gemeinsam lernenUnterricht
- Die engagierte Teilnahme am Unterricht, die notwendigen Vorbereitungen sowie das verlässliche Erledigen von Arbeitsaufträgen und Hausübungen sind Grundvoraussetzungen für den Lernerfolg und verpflichtender Bestandteil des Schulalltags.
- Pünktlichkeit, das Einhalten vereinbarter Termine sowie das Mitbringen und Verwenden der erforderlichen Unterrichtsmittel sind selbstverständlich.
- Am stundenplanmäßigen Unterricht ist verpflichtend teilzunehmen.
Pünktlicher Unterrichtsbeginn
- Am Ende der Pause befinden sich alle Schülerinnen und Schüler im vorgesehenen Unterrichtsraum an ihren Plätzen und bereiten sich auf die folgende Unterrichtsstunde vor.
- Sollte die Lehrperson nicht innerhalb von zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn in der Klasse eintreffen, meldet dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher in der Direktion bzw. im Sekretariat.
4.1 Unterrichtsmittel
- Zu Beginn der Unterrichtsstunde befinden sich auf den Tischen ausschließlich die für den jeweiligen Unterricht benötigten Materialien, beispielsweise Hefte, Mappen, Bücher, Schreibmaterialien und gegebenenfalls Trinkflaschen.
- Nicht benötigte Gegenstände sind in der Schultasche oder im Spind zu verwahren.
05Professionell und wohlfühlenKleidung – Unser Style. Unsere Schule.
- Wir legen Wert auf eine dem Schulprofil der HAK/HAS Voitsberg angemessene Kleidung und ein gepflegtes, professionelles Erscheinungsbild.
- Wir leben gemeinsam Business und achten darauf, dass unsere Kleidung sauber, ordentlich und dem Schulalltag angepasst ist.
- Wir wählen Outfits, in denen wir uns wohlfühlen und die gleichzeitig Respekt gegenüber unserer Lern- und Arbeitsumgebung zeigen.
- Bei Präsentationen, Veranstaltungen, Bewerbungssituationen und besonderen schulischen Anlässen orientieren wir uns an Business- bzw. Business-Casual-Kleidung.
Besondere Hinweise für Schüler
- Oberteile und Hosen werden so gewählt und getragen, dass sie einen gepflegten und professionellen Eindruck vermitteln.
- Schnitt und Trageweise unterstützen ein sicheres und angemessenes Auftreten.
Besondere Hinweise für Schülerinnen
- Oberteile, Ausschnitte und Accessoires werden so gewählt, dass sie zu einem gepflegten und professionellen Erscheinungsbild beitragen.
- Kleidung und Kombinationen unterstreichen einen stilvollen und dem Schulalltag angemessenen Auftritt.
06Smartphone, Technik und gemeinsamer RaumLernumgebung
- Eine angenehme, saubere und respektvolle Lernumgebung unterstützt das Lernklima und den Lernerfolg.
- Jede Klasse bzw. Gruppe ist für den Raum mitverantwortlich, in dem sie arbeitet.
- Arbeitsplätze, Tische und auch der Boden sind nach jeder Unterrichtsstunde sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Smartphones
- Smartphones / Telefone befinden sich in der 1. Klasse im Spind
- Sobald die Lehrperson den Klassenraum betritt, befindet sich das Smartphone ab der 2. Klasse an einem nicht sichtbaren Ort, beispielsweise im Spind, in der Schultasche oder in der Jacke (nicht am Körper).
- Das Smartphone ist lautlos und vibrationsfrei zu stellen.
- Wecker, Timer und Erinnerungen sind während der gesamten Unterrichtszeit auszuschalten.
- Die aktive Verwendung eines Smartphones während des Unterrichts erfolgt ausschließlich auf Anweisung bzw. mit Zustimmung der jeweiligen Lehrperson, beispielsweise für:
- Rechercheaufträge
- Quizze und digitale Lernaufgaben
- Abgabe von Aufgaben
- Fotografie oder Videoaufnahmen für Unterrichtszwecke
- sonstige digitale Unterrichtsaktivitäten.
- Die Lehrperson kann außerdem die Ablage der Smartphones an einem vorgesehenen Sammelplatz bzw. Handyparkplatz anordnen.
6.1 Stufenmodell bei Verstößen
- Bei missbräuchlicher oder unerlaubter Smartphone-Nutzung gilt grundsätzlich folgendes Stufenmodell:
- Verstoß: mündliche Verwarnung
- Verstoß: Eintragung im Klassenbuch
- Verstoß: Das Smartphone muss von einer/einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.
- Bei wiederholten Verstößen innerhalb einer Klasse behält sich die Schule vor, die Smartphone-Regelung für die betreffende Klasse auszuweiten.
- In diesem Fall müssen Smartphones von der ersten bis zur letzten Unterrichtsstunde im Spind eingeschlossen bleiben.
Elektronische Geräte und Musik
- Radios, MP3-Player, portable Musikboxen und vergleichbare Geräte sind während des Unterrichts ausgeschaltet und nicht mit einem Smartphone verbunden.
- Eine laute Beschallung des Schulgebäudes während der Pausen durch Smartphones, mobile Lautsprecher oder in den Räumen vorhandene Musikboxen ist nicht erwünscht.
- Kopfhörer, Earbuds, Ohrstöpsel oder vergleichbare Geräte sind während des Unterrichts grundsätzlich abzunehmen, sofern ihre Verwendung nicht ausdrücklich von einer Lehrperson erlaubt wurde. Aufbewahrung im Spind, Schultasche oder Jacke.
- Elektrische und elektronische Privatgeräte dürfen grundsätzlich nicht ohne entsprechende Genehmigung an das öffentliche Bundesstromnetz angeschlossen werden.
Ordnung im Klassenraum
- Die Klassenordnerinnen und Klassenordner übernehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben. Dazu zählen insbesondere:
- das Lüften des Klassenraums nach Vorgabe,
- das Reinigen der Tafel,
- das Gießen der Klassenpflanzen (oder freiwillige Person für das Schuljahr)
- die Kontrolle des Klassenraums nach Unterrichtsende,
- das Schließen der Fenster nach Unterrichtsende.
- Bei einem Raumwechsel sind benötigte Unterrichtsmaterialien sowie Wertgegenstände mitzunehmen.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Klassen sauber und ordentlich zu verlassen.
- Die Sessel sind – ausgenommen in EDV-Räumen – nach der letzten Unterrichtsstunde auf die Tische zu stellen.
- Am Freitag bleiben die Sessel unten stehen.
07Gemeinsam Sorge tragenRessourcen, Sauberkeit und verantwortungsvoller Umgang
- Mit Schuleigentum, Mobiliar, technischen Geräten und Unterrichtsmitteln ist verantwortungsvoll und sorgfältig umzugehen.
- Für vorsätzlich oder mutwillig verursachte Beschädigungen müssen die Verursacherinnen und Verursacher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufkommen.
- Diebstähle können zusätzlich eine Anzeige nach sich ziehen.
- Gemäß § 43 SchUG kann eine Schülerin/ein Schüler verpflichtet werden, vorsätzlich verursachte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft bzw. schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist.
Essen und Trinken
- Während des Unterrichts wird grundsätzlich nicht gegessen.
- Auch das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts zu unterlassen.
- Das Essen von Sonnenblumenkernen, Kürbiskernen oder ähnlichen Produkten, die zu erheblicher Verschmutzung führen können, ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet.
- Offene oder halbvolle Getränkeflaschen dürfen nicht in Klassenräumen, Regalen oder Gängen zurückgelassen werden.
Snus
- Snus ist im gesamten Schulbereich verboten – auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
- Die Regelung dient sowohl der Einhaltung der Schulordnung als auch der Sauberkeit und der Vorbildwirkung innerhalb der Schulgemeinschaft.
Mülltrennung
- Jede und jeder Einzelne leistet durch Müllvermeidung, Mülltrennung und sachgemäße Entsorgung einen wichtigen Beitrag für die Schule und die Gesellschaft.
- In allen Klassen und Gängen wird Müll konsequent getrennt.
- Die dafür vorgesehenen Behälter für beispielsweise Papier, Restmüll, Kunststoff und Metall sind entsprechend zu verwenden.
- Abfälle gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter und nicht
- auf oder unter die Tische,
- in Regale,
- auf Fensterbänke,
- in Waschbecken oder
- auf den Boden.
- Müll darf nicht durch das Klassenzimmer geworfen werden.
- Die Einhaltung der Mülltrennung und Sauberkeit ist Teil der Hausordnung und wird regelmäßig kontrolliert.
Pfandflaschen und Sammelstellen
- Pfandflaschen werden ausschließlich an den dafür vorgesehenen Sammelstellen gesammelt.
- Die Sammelstellen sind regelmäßig zu bereinigen. Die Flaschen können entweder zurückgegeben oder in die dafür vorgesehenen Spendenboxen gegeben werden.
- Offene oder halbvolle Flaschen dürfen nicht an den Sammelstellen zurückgelassen werden.
- Bleiben Pfandflaschen in der Klasse am Freitag außerhalb der Sammelstellen zurück, werden diese den großen Sammelstellen hinzugefügt.
- Mit den gesammelten Pfandgeldern werden Anschaffungen für Klassen (über KV organisiert) oder diverse Verschönerungen das Schulhaus finanziert.
08Rücksicht macht Pausen gutPausen und Verhalten im Schulgebäude
- Auch während der Pausen ist auf ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern der Schule zu achten.
- Die Unterrichtsräume und Gänge sind sauber zu halten.
- Eine laute Beschallung mit Musik sowie die Verwendung mobiler Lautsprecher oder der in den Räumen vorhandenen Musikboxen ist nicht erwünscht.
- Das Alkohol- und Rauchverbot gilt nicht nur auf dem gesamten Schulgelände, sondern selbstverständlich auch bei Schulveranstaltungen.
§ 43 SchUG – Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern.
- Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen sowie die Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.
- Anordnungen und Aufträgen der Lehrpersonen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten.
09Gemeinsam Lösungen findenKonsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln
- Das Einhalten unserer gemeinsamen Regeln unterstützt ein positives Miteinander und schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und Arbeiten.
- Bei Verstößen können – abhängig von Art, Häufigkeit und Schwere des Verstoßes – pädagogische Maßnahmen bzw. Konsequenzen gesetzt werden.
- Dazu zählen beispielsweise:
- Einzelgespräche,
- Gruppengespräche,
- Gespräche mit Erziehungsberechtigten,
- Eintragungen im elektronischen Klassenbuch,
- Nachholen versäumter Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit,
- pädagogische Aufarbeitung des Fehlverhaltens,
- zeitlich begrenzte organisatorische Maßnahmen,
- bei wiederholter unerlaubter Smartphone-Nutzung die entsprechenden Maßnahmen des Smartphone-Stufenmodells,
- weitere im Regelkatalog bzw. in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Maßnahmen.
- Elektronische Geräte, die im Unterricht entgegen den geltenden Regeln verwendet werden, können entsprechend der Smartphone-Regelung bzw. nach pädagogischer Aufarbeitung des Fehlverhaltens in ihrer Nutzung (in Zusammenarbeit mit Eltern) eingeschränkt werden.
Das Einhalten dieser Regeln unterstützt das positive Miteinander, ein professionelles Auftreten und den Lernerfolg, den wir als Schulgemeinschaft gemeinsam anstreben.
Zum Mitnehmen
Die vollständige Hausordnung
2026/27 · „Wir leben Gemeinschaft“ · PDF, 5 Seiten
